1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern

Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen.

Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

Externes Hosting

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.

Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

Auftragsverarbeitungsvertrag
zwischen
Dinko Ramic
Kanalweg 1
8610 Uster
CH
-nachfolgend Auftraggeber und
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vertreten durch
Just Viral GmbH & Co. KG
Reinholdstraße 5
21073 Hamburg
und
Marius Gebhardt
Nagelsweg 22
20097 Hamburg
und
Denis Hoeger
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
-nachfolgend Auftragnehmer über Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz -Grundverordnung (DS-GVO).

Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „Auftragsverarbeitungsvertrag“)
konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz , die sich aus der
Auftragsverarbeitung im Rahmen der Vertragserfüllung der Parteien ergeben. Sie findet
Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem z wischen den Parteien geschlossenen Vertrag
(nachfolgend „Vertrag“) in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des
Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten
(nachfolgend „Daten“) des Auftraggebers verarbeiten.
§ 1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der
Auftragsverarbeitung
Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der
Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der
Datenverarbeitung:
Art der Daten
Art und Zweck der
Datenverarbeitung
Kategorien betroffener
Personen
E-Mail, Name, Passwort (gehasht)
Benutzung des
Mitgliederbereichs
Kunden von Kunden
(Mitglieder)
E-Mail, Name, Webinar Zeitpunkt
Benutzung des Webinar
Video Tools
Webinar Teilnehmer

Variable Daten, können vom Kunden
definiert werden
Benutzung des Umfrage
Tools
Endnutzer des Umfrage
Tools
E-Mail, IP-Adresse, DOI Daten, E-Mail Tags,
eigene Datensätze
Versand von E-Mails E-Mail Kontakte
E-Mail, Name, Passwort (gehasht) Benutzung der Software Kunden Die Laufzeit dieses Auftragsverarbeitungsvertrages richtet sich nach der Laufzeit des
Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages nicht
darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
§ 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers.

Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert
sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der
gesetz lichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die
Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich
2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom
Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format
(Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen
geändert, ergänz t oder ersetz t werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag
nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche
Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages
und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im
Sinne des Art. 28 Abs. 3 a) DS-GVO vor. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare
Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung solange
aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde.
2. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche
Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes
gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen
Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz -
Grundverordnung (Art. 32 DS-GVO) genügen. Der Auftragnehmer hat technische und
organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität,
Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der
Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind diese technischen und
organisatorischen Maßnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass
diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau
bieten.
Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in der beigefügten Anlage 1
aufgelistet.
Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer
vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte
Schutzniveau nicht unterschritten wird.
3. Der Auftragnehmer unterstütz t soweit vereinbart den Auftraggeber im Rahmen seiner
Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem.
Kapitel III der DS-GVO sowie bei der Einhaltung der in Artt. 33 bis 36 DS-GVO genannten
Pflichten.
4. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des
Auftraggebers befassten Mitarbeitern und andere für den Auftragnehmer tätigen
Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner
gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben
oder einer angemessenen gesetz lichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die
Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des
Auftrages fort.

5. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt
werden.
Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und
zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht
sich hierzu unverzüglich mit dem Auftraggeber ab.
6. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für im Rahmen des
Vertrages anfallende Datenschutz fragen.
7. Der Auftragnehmer gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO
nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der
technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der
Verarbeitung einzusetzen.
8. Der Auftragnehmer berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn
der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine
datenschutz konforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der
Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die
datenschutz konforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf
Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger
an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung
bz w. Übergabe, Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu
vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
9. Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf
Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen.
Entstehen zusätz liche Kosten durch abweichende Vorgaben bei der Herausgabe oder
Löschung der Daten, so trägt diese der Auftraggeber.
10. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person
hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der
Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner
Möglichkeiten zu unterstützen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren,
wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl.
datenschutz rechtlicher Bestimmungen feststellt.
2. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person
hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt §3 Abs. (10) entsprechend.
3. Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des
Vertrages anfallende Datenschutz fragen.

§ 5 Anfragen betroffener Personen
Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft
an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber
verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person
möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den
Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstütz t den Auftraggeber im Rahmen seiner
Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das
Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht
beantwortet wird.
§ 6 Nachweismöglichkeiten
1. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag
niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem
beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten
ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer
angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der

vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung
einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der
eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen.
Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis
zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein
Einspruchsrecht.
Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion darf der Auftragnehmer
eine Vergütung verlangen, wenn diesim Vertrag vereinbart ist. Der Aufwand einer
Inspektion ist für den Auftragnehmer grundsätz lich auf einen Tag pro Kalenderjahr
begrenz t.
3. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche
Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätz lich
Absatz (2) entsprechend.
§ 7 Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
1. Der Einsatz von Subunternehmern als weiteren Auftragsverarbeiter ist nur zulässig,
wenn der Auftraggeber vorher zugestimmt hat.
2. Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der
Auftragnehmer weitere Auftragnehmer mit der ganzen oder einer Teilleistung der im
Vertrag vereinbarten Leistung beauftragt. Der Auftragnehmer wird mit diesen Dritten im
erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz - und
Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Eine Weitergabe von Aufträgen durch den Auftragnehmer im Rahmen der in dem Vertrag
vereinbarten Tätigkeiten erfolgt an folgende Subunternehmer:
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen
OVH GmbH, Christophstraße 19, 50670 Köln
Amazon Web Services EMEA Sàrl, 5 Rue Plaetis L-2338 Luxembourg
MongoDB Limited, Building Two, Number One Ballsbridge Dublin 4, Ireland
CloudFlare, Inc., San Francisco, US (HQ) 101 Townsend St, San Francisco, USA
3. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem
Auftragnehmer, seine datenschutz rechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem
Subunternehmer zu übertragen.

§ 8 Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl
1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder
Beschlagnahme, durch ein Insolvenz - oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige
Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in
diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die
Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als
„Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz -Grundverordnung liegen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und aller ihrer
Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen
einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform)
erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine
Änderung bz w. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verz icht
auf dieses Formerfordernis.
3. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages
zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieses
Auftragsverarbeitungsvertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Auftragsverarbeitungsvertrages im Übrigen nicht.
4. Es gilt deutsches Recht.
§ 9 Haftung und Schadensersatz
Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der in
Art. 82 DS-GVO getroffenen Regelung.

Anhang über technische und organisatorische
Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO (vgl. auch § 3
Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrages)
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1) Zutrittskontrolle - Folgende implementierte Maßnahmen unseres Dienstleisters Hetzner
Online verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben:
1. elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung
2. Hochsicherheitszaun um den gesamten Datacenterpark
3. dokumentierte Schlüsselvergabe an Mitarbeiter und Colocation-Kunden für Colocation
Racks (jeder Auftraggeber ausschließlich für seinen Colocation Rack)
4. Richtlinien zur Begleitung und Kennzeichnung von Gästen im Gebäude
5. 24/7 personelle Besetzung der Rechenzentren
6. Videoüberwachung an den Ein- und Ausgängen, Sicherheitsschleusen und
Serverräumen
2) Zugangskontrolle - Folgende implementierte Maßnahmen verhindern, dass Unbefugte Zugang
zu den Datenverarbeitungssystemen haben.
1. Persönlicher und individueller User-Log-In bei Anmeldung am System bz w.
Unternehmensnetz werk
2. Autorisierungsprozess für Zugangsberechtigungen
3. Begrenzung der befugten Benutzer
4. Single Sign-On
5. Zusätz licher System-Log-In für bestimmte Anwendungen
6. Firewall
3) Zugriffskontrolle - Folgende implementierte Maßnahmen stellen sicher, dass Unbefugte
keinen Zugriff auf personenbezogene Daten haben.
1. Verwaltung und Dokumentation von differenz ierten Berechtigungen
2. Abschluss von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung für die externe Pflege, Wartung
und Reparatur von Datenverarbeitungsanlagen, sofern bei der Fernwartung die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten Gegenstand der Dienstleistung ist.
3. Auswertungen/Protokollierungen von Datenverarbeitungen
4. Autorisierungsprozess für Berechtigungen
5. Genehmigungsroutinen
6. Profile/Rollen
7. Maßnahmen zur Verhinderung unbefugten Überspielens von Daten auf extern
verwendbare Datenträger (z .B. Kopierschutz , Sperrung von USB-Ports, “Data Loss
Prevention (DLP)-System”)
4) Trennungskontrolle - Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass zu unterschiedlichen
Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden.
1. Zugriffsberechtigungen nach funktioneller Zuständigkeit
2. Getrennte Datenverarbeitung durch differenz ierende Zugriffsregelungen
3. Mandantenfähigkeit von IT-Systemen
4. Verwendung von Testdaten
5. Trennung von Entwicklungs- und Produktionsumgebung
2. Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 25 Abs. 1
DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in einer Weise, dass die Daten ohne
Hinzuz iehung zusätz licher Informationen nicht mehr einer spez ifischen betroffenen Person
zugeordnet werden können, sofern diese zusätz lichen Informationen gesondert aufbewahrt
werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.
3. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1) Weitergabekontrolle - Es ist sichergestellt, dass personenbezogene Daten bei der
Übertragung oder Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert
oder entfernt werden können und überprüft werden kann, welche Personen oder Stellen
personenbezogene Daten erhalten haben. Zur Sicherstellung sind folgende Maßnahmen
implementiert:
1. Verschlüsselung von Email bz w.- Email-Anhängen (z .B. WinZip)
2. Verschlüsselung des Speichermediums von Laptops
3. Gesicherter File Transfer (z .B. sftp)
4. Gesicherter Datentransport (z .B. SSL, ftps, TLS)
5. Elektronische Signatur
6. Gesichertes WLAN
2) Eingabekontrolle - Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass geprüft werden kann,
wer personenbezogene Daten zu welcher Zeit in Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet hat.
1. Zugriffsrechte
2. Systemseitige Protokollierungen
3. Dokumenten Management System (DMS) mit Änderungshistorie
4. Sicherheits-/Protokollierungssoftware
5. Funktionelle Verantwortlichkeiten, organisatorisch festgelegte Zuständigkeiten
6. Mehraugenprinz ip
7. “Data Loss Prevention (DLP)-System”
4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Verfügbarkeitskontrolle und Belastbarkeitskontrolle - Durch folgende Maßnahmen ist
sichergestellt, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust
geschütz t und für den Auftraggeber stets verfügbar sind.
1. Sicherheitskonzept für Software- und IT-Anwendungen
2. Back-Up Verfahren
3. Aufbewahrungsprozess für Back-Ups (brandgeschütz ter Safe, getrennter
Brandabschnitt, etc.)
4. Gewährleistung der Datenspeicherung im gesicherten Netz werk
5. Bedarfsgerechtes Einspielen von Sicherheits-Updates
6. Spiegeln von Festplatten
7. Einrichtung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV)
8. Klimatisierter Serverraum
9. Virenschutz
10. Firewall
5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und
Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
1) Datenschutz -Management - Folgende Maßnahmen sollen gewährleisten, dass eine den
datenschutz rechtlichen Grundanforderungen genügende Organisation vorhanden ist:
1. Interne Datenschutz -Richtlinie
2. Richtlinien/Anweisungen zur Gewährleistung von technisch-organisatorischen
Maßnahmen zur Datensicherheit
3. Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
4. Hinreichende Schulungen der Mitarbeiter in Datenschutzangelegenheiten
5. Führen einer Übersicht über Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
6. Durchführung von Datenschutz folgenabschätzungen, soweit erforderlich (Art. 35
DSGVO)
2) Incident-Response-Management - Folgende Maßnahmen sollen gewährleisten, dass im Fall
von Datenschutzverstößen Meldeprozesse ausgelöst werden:

1. Meldeprozess für Datenschutzverletzungen nach Art. 4 Ziffer 12 DSGVO gegenüber den
Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO)
2. Meldeprozess für Datenschutzverletzungen nach Art. 4 Ziffer 12 DSGVO gegenüber den
Betroffenen (Art. 34 DSGVO)
6. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2
DSGVO)
1) Die default Einstellungen sind sowohl bei den standardisierten Voreinstellungen von
Systemen und Apps als auch bei der Einrichtung der Datenverarbeitungsverfahren zu
berücksichtigen. In dieser Phase werden Funktionen und Rechte konkret konfiguriert, wird im
Hinblick auf Datenminimierung die Zulässigkeit bz w. Unzulässigkeit bestimmter Eingaben bz w.
von Eingabemöglichkeiten (z . B. von Freitexten) festgelegt und über die Verfügbarkeit von
Nutzungsfunktionen entschieden (z . B. hinsichtlich des Umfangs der Verarbeitung). Ebenso
werden die Art und der Umfang des Personenbezugs bz w. der Anonymisierung (z . B. bei
Selektions-, Export- und Auswertungsfunktionen, die festgelegt und voreingestellt oder frei
gestaltbar zur Verfügung gestellt werden können) oder die Verfügbarkeit von bestimmten
Verarbeitungsfunktionen, Protokollierungen etc. festgelegt.
7. Auftragskontrolle
Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass personenbezogene Daten nur
entsprechend der Weisungen verarbeitet werden können.
1. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Regelungen zu den Rechten und Pflichten
des Auftragnehmers und Auftraggebers
2. Prozess zur Erteilung und/oder Befolgung von Weisungen
3. Bestimmung von Ansprechpartnern und/oder verantwortlichen Mitarbeitern

 

                                                                   @2023